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   BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 17/83   

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BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 17/83 (https://dejure.org/1985,19007)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 6 RKa 17/83 (https://dejure.org/1985,19007)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 6 RKa 17/83 (https://dejure.org/1985,19007)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 11/66

    Teilnahme an der erweiterten Honorarverteilung einer Kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 17/83
    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie das LSG meint, die Ian-Bestimmungen mangels einer gesetzlichen Ermächtigung von Anfang an nicht rechtmäßig waren und deshalb der Beschluß vom 7. Dezember 1978 lediglich eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechtslage wiederhergestellt hat (Zur Frage der Zulässigkeit einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung der KEV nach Inkrafttreten des GKAR: BSGE 25, 123; 28, 9).

    Eine landesrechtliche Regelung iS des Art M 5 1 Abs. 2 Satz 2 GKAR, die allein als Rechtsgrundlage in Betracht kommen könnte (BSGE 25, 123; 28, 9; BSG SozR Nr. 3 zu Art " $ 1 GKAR), hat es nach den Feststellungen des LSG in Berlin nicht gegeben.

  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 2/66

    Versorgung von Kassenärzten - Altersversorgung von Kassenärzten -

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 17/83
    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie das LSG meint, die Ian-Bestimmungen mangels einer gesetzlichen Ermächtigung von Anfang an nicht rechtmäßig waren und deshalb der Beschluß vom 7. Dezember 1978 lediglich eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechtslage wiederhergestellt hat (Zur Frage der Zulässigkeit einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung der KEV nach Inkrafttreten des GKAR: BSGE 25, 123; 28, 9).

    Eine landesrechtliche Regelung iS des Art M 5 1 Abs. 2 Satz 2 GKAR, die allein als Rechtsgrundlage in Betracht kommen könnte (BSGE 25, 123; 28, 9; BSG SozR Nr. 3 zu Art " $ 1 GKAR), hat es nach den Feststellungen des LSG in Berlin nicht gegeben.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 17/83
    Das BVerfG stellt dabei im wesentlichen darauf ab, ob der Anspruch in einem Zusammenhang mit einer eigenen Leistung des Inhabers steht oder ob er in Erfüllung einer Fürsorgepflicht eingeräumt ist; je höher der einem Anspruch zugrundeliegende Anteil eigener Leistung ist, desto stärker tritt ein tragender Grund des Eigentumschutzes hervor (BVerfGE 53, 257, 289 ff).
  • BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 14/84
    Gerade Versorgungseinrichtungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die ihre rechtliche Zulässigkeit nur aus früherem Recht herleiten (Art A EUR 1 Abs. 2 Satz 2 GKAR), beruhen oft auf Fürsorgeerwägungen und nicht auf der Absicht, eine der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Versorgung bereitzustellen (vgl Urteile des Senats vom 20. Februar 1968 -6 RKa 11/66- BSGE 28, 9 : SozR Nr. 2 zu Art U S 1 GKAR und vom 9. Mai 1985 -6 RKa 17/83-).
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